Beratung zur Pflegeversicherung
Nachfolgend können Sie einige Daten und Fakten zur Pflegeversicherung einsehen. Wir beraten Sie natürlich auch gern auf Ihre Person zugeschnitten.
Wo ist man versichert?
Als Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden Sie, Ihr nicht berufstätiger Ehepartner und Ihre Kinder automatisch Mitglied der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Eine Antragstellung ist hierfür also nicht notwendig.
Dies gilt auch dann, wenn Sie freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse sind. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, auf Antrag von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreit zu werden und eine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung einen erheblichen oder höheren Hilfebedarf für die Dauer von mindestens sechs Monaten hat.
Pflegegrade
Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden betroffenen Personen in den Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit), Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit), Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) oder in Pflegegrad 5 Härtefall (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung oder Vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation) eingeordnet. Je schwerer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, umso höher ist die Leistung aus der Pflegeversicherung.
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) werden die Ressourcen und Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen differenziert erfasst. Zudem werden neben den klassischen Bereichen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte umfassend betrachtet.
An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?
Pflege und Unterstützung zu Hause; dazu gehören z. B. grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandwechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und Ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung durch Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung.
Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege, z. B. bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen.
Urlausvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) tritt ein, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht erbringen kann. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr.
Kurzzeitpflege tritt ein, wenn der Pflegebedürftige nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre angewiesen ist, z. B im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflege ausfällt.
Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder tragen dazu bei, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Umbaumaßnahmen in der Wohnung sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können z. B. der Einbau eines Treppenliftes oder die Vergrößerung der Dusche sein.
Freistellung und Reduzierung Arbeitszeit um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen.
Soziale Absicherung von Pflegepersonen umfasst u. a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.
Pflegekurse für Angehörige vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege.
Ambulant betreute Wohngruppen ermöglichen es Pflegebedürftigen, möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein.
Stationäre Pflege; ist die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich, ist ggf. ein Umzug in eine stationäre Einrichtung sinnvoll.
Haben Sie Fragen zur Kombination von Leistungen, lassen Sie sich hierzu gerne von unserer Pflegedienstleiterin vor Ort beraten.
Wo kann ich mehr erfahren?
Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)